Insolvenzplan
Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG
Herford
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.12.2025, Aktenzeichen 43 IN 693/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 693/25
- Registerbezug
- Bad Oeynhausen, HRA 4065
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.12.2025
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
- Sachwalter
- Silvio Höfer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 693/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 4065 eingetragenen Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG, Zeppelinstr. 13, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6204 eingetragene Joseph Dresselhaus Beteiligungs-GmbH GmbH, Zeppelinstr. 13, 32051 Herford, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Rieger,, Herrn Markus Schörg, und Herrn Marc-Philippe Hornung
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
Sachwalter: Herr Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstraße 2, 30159 Hannover,
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 14.11.2025 i.d.F. vom 27.11.2025 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Freitag, 19.12.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 17.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
43 IN 693/25
Amtsgericht Bielefeld, 28.11.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRA 4065 eingetragenen Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG, Zeppelinstr. 13, 32051 Herford, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Oeynhausen unter HRB 6204 eingetragene Joseph Dresselhaus Beteiligungs-GmbH GmbH, Zeppelinstr. 13, 32051 Herford, diese vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Thomas Rieger,, Herrn Markus Schörg, und Herrn Marc-Philippe Hornung
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart
Sachwalter: Herr Rechtsanwalt Silvio Höfer, Grupenstraße 2, 30159 Hannover,
wird Termin zur Erörterung des Insolvenzplans vom 14.11.2025 i.d.F. vom 27.11.2025 sowie zur Erörterung des Stimmrechts der Gläubiger und zur Abstimmung über den Insolvenzplan und ggf. zur gerichtlichen Bestätigung des Insolvenzplans bestimmt auf
Freitag, 19.12.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, 0. Etage, Sitzungssaal 17.
Der Insolvenzplan incl. der bei Gericht eingegangenen Stellungnahmen zum Insolvenzplan liegt zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.110 aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Vorlegende des Insolvenzplans berechtigt ist, einzelne Regelungen des Insolvenzplans auf Grund der Erörterung im Termin inhaltlich zu ändern. Über den geänderten Plan kann noch im Termin abgestimmt werden (§ 240 InsO).
Hinweis:
Gem. § 253 Abs. 3 InsO wird darauf hingewiesen, dass die sofortige Beschwerde gegen die Bestätigung des Plans nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer
dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und
gegen den Plan gestimmt hat.
43 IN 693/25
Amtsgericht Bielefeld, 28.11.2025