Sicherungsmaßnahme
Josef Schiffarth Straßen- und Tiefbau GmbH
Lindlar
Das Amtsgericht Köln hat zur Josef Schiffarth Straßen- und Tiefbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.08.2025, Aktenzeichen 70i IN 18/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70i IN 18/25
- Registerbezug
- Köln, HRB 37491
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.08.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Caroline Stevens
- Im Handelsregister seit
- 1964
- Stammkapital
- 80.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Straßen- und Tiefbauarbeiten aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle zur Erreichung des Gesellschaftszwecks erforderlichen Tätigkeiten durchzuführen, insbesondere Niederlassungen bzw. Betriebsstätten zu errichten und sich an anderen Unternehmen, gleich welcher Rechtsform zu beteiligen.
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70i IN 18/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37491 eingetragenen Josef Schiffarth Straßen- und Tiefbau GmbH, Feilenhauerstraße 1 b, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mahmut Alakus und Herrn Serkan Büyüksahin
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Straßen- und Tiefbauarbeiten aller Art.
ist am 20.08.2025, um 13:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Caroline Stevens, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70i IN 18/25
Amtsgericht Köln, 20.08.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 37491 eingetragenen Josef Schiffarth Straßen- und Tiefbau GmbH, Feilenhauerstraße 1 b, 51789 Lindlar, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Mahmut Alakus und Herrn Serkan Büyüksahin
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Straßen- und Tiefbauarbeiten aller Art.
ist am 20.08.2025, um 13:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Caroline Stevens, Kennedyplatz 2, 50679 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70i IN 18/25
Amtsgericht Köln, 20.08.2025