Vergütungsfestsetzung
Josef Konz GmbH
Saarbrücken
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur Josef Konz GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.07.2025, Aktenzeichen 109 IN 11/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 109 IN 11/22
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 104708
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 25.07.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 250.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb einer Speditionsgesellschaft, insbesondere die Organisation europaweiter Transportabläufe und Sendungsauskunftssystemen, die Vermittlung von Transporten und die Übernahme von logistischen Dienstleistungen für Industrie und Handel einschließlich der Lagerung von Gütern.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 109 IN 11/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104708 eingetragenen Josef Konz GmbH, Lyonerring 1, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Cernel,
wird die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des (vorläufigen) Sachwalters im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der (vorläufige) Sachwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 07.08.2025 im schriftlichen Verfahren zu diesem Antrag Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag liegt nebst den begründenden Unterlagen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 5 aus.
109 IN 11/22
Amtsgericht Saarbrücken, 24.07.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 104708 eingetragenen Josef Konz GmbH, Lyonerring 1, 66121 Saarbrücken, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Michael Cernel,
wird die Durchführung der Anhörung der Beteiligten zum Vergütungsantrag des (vorläufigen) Sachwalters im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Der (vorläufige) Sachwalter hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 07.08.2025 im schriftlichen Verfahren zu diesem Antrag Stellung zu nehmen.
Der Vergütungsantrag liegt nebst den begründenden Unterlagen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Saarbrücken, Zimmer Nr. 5 aus.
109 IN 11/22
Amtsgericht Saarbrücken, 24.07.2025
Verfahrensverlauf
- Aufhebung des Verfahrens
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Insolvenzbekanntmachung
- Vergütungsfestsetzung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Forderungsprüfung
- Eröffnung des Verfahrens