Forderungsprüfung
Jomaa, Hasan
Köln
Das Amtsgericht Bonn hat zur Jomaa, Hasan eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.06.2026, Aktenzeichen 99 IN 25/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 99 IN 25/26
- Registerbezug
- Bonn, HRA 10190
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 18.06.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 99 IN 25/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hasan Jomaa, geboren am 22.11.2000, Odenwaldstr. 114, 51105 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 10190 eingetragenen Firma WEISSE STERNE Gebäudereinigung e.K
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 25/26
Amtsgericht Bonn, 17.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Hasan Jomaa, geboren am 22.11.2000, Odenwaldstr. 114, 51105 Köln, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter HRA 10190 eingetragenen Firma WEISSE STERNE Gebäudereinigung e.K
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 29.07.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Zimmer Nr. W 1.20 a Wilhelmbau niedergelegt.
Einsichtnahme nach vorheriger Terminsabsprache.
99 IN 25/26
Amtsgericht Bonn, 17.06.2026