Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung
Johann Böske GmbH & Co KG
Goldenstedt
Das Amtsgericht Vechta hat zur Johann Böske GmbH & Co KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen 10 IN 44/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Vechta
- Aktenzeichen
- 10 IN 44/26
- Registerbezug
- Oldenburg (Oldenburg), HRA 110062
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 09.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
10 IN 44/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Johann Böske GmbH & Co KG, Arkeburger Straße 19, 49424 Goldenstedt (AG Oldenburg, HRA 110062), vertr. d.: 1. Böske Beteiligungsgesellschaft mbH, Arkeburger Straße 19, (persönlich haftende Gesellschafter), 2. Hiltrud Böske-Haverbeck, 49424 Goldenstedt, 3. Heinrich Haverbeck, 49424 Goldenstedt, wurde beschlossen:
Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Vechta, 08.10.2026
Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Vechta, 08.10.2026