Forderungsprüfung
Jockisch, Katrin
Augsburg
Das Amtsgericht Augsburg hat zur Jockisch, Katrin eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.12.2025, Aktenzeichen 3 IN 884/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Augsburg
- Aktenzeichen
- 3 IN 884/21
- Registerbezug
- Augsburg, HRA 19961
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 15.12.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
3 IN 884/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jockisch Katrin, geboren am 12.11.1991, Arthur-Piechler-Straße 10 a, 86161 Augsburg
Inhaber der PlugInergy e.K., Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19961
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 - 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 04.12.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jockisch Katrin, geboren am 12.11.1991, Arthur-Piechler-Straße 10 a, 86161 Augsburg
Inhaber der PlugInergy e.K., Kissing, Registergericht: Amtsgericht Augsburg Register-Nr.: HRA 19961
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 03.12.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 - 26 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.02.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Augsburg - Insolvenzgericht - 04.12.2025