Insolvenzbekanntmachung
JK Eichenhof KG
Luckau (Wendland)
Das Amtsgericht Uelzen hat zur JK Eichenhof KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.07.2026, Aktenzeichen 7 IN 37/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Uelzen
- Aktenzeichen
- 7 IN 37/21
- Registerbezug
- Lüneburg, HRA 202763
- Bundesland
- Niedersachsen
- Veröffentlichung
- 02.07.2026
- Rechtsform
- KG
Veröffentlichungstext
7 IN 37/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JK Eichenhof KG, Zargleben 5, 29487 Luckau (Wendland) (AG Lüneburg, HRA 202763), vertr. d.: Jochen Kulow, Zargleben 5, 29487 Luckau (Wendland), (persönlich haftender Gesellschafter), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 01.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 2, Hauptgebäude, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
(Die Gläubiger in dem Insolvenzverfahren JK Eichenhof KG, Az: 7 IN 37/21, sollen ausdrücklich die Zustimmung zu dem mit Herrn Henning Schulz vor dem Landgericht Lüneburg, Az. 5 O 301/21 geschlossenen Vergleich erklären.)
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 02.07.2026
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Donnerstag, 01.10.2026, 10:00 Uhr, Saal 2, Hauptgebäude, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
den Abschluss eines Vergleichs/Schiedsvertrages zur Beilegung/Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert
(Die Gläubiger in dem Insolvenzverfahren JK Eichenhof KG, Az: 7 IN 37/21, sollen ausdrücklich die Zustimmung zu dem mit Herrn Henning Schulz vor dem Landgericht Lüneburg, Az. 5 O 301/21 geschlossenen Vergleich erklären.)
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 02.07.2026