Forderungsprüfung
JFS Apparel UG (haftungsbeschränkt)
Mainz
Das Amtsgericht Mainz hat zur JFS Apparel UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen 280 IN 214/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mainz
- Aktenzeichen
- 280 IN 214/24
- Registerbezug
- Mainz, HRB 51482
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- Veröffentlichung
- 24.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
280 IN 214/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JFS Apparel UG (haftungsbeschränkt), Rochusstr. 14-16, 55116 Mainz (AG Mainz, HRB 51482), vertr. d.: Dajana Piwowarski, Rochusstr. 14-16, 55116 Mainz, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 22.09.2026
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.10.2026 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Mainz, 22.09.2026