Sicherungsmaßnahme

Jegab Display Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Bedburg

Das Amtsgericht Köln hat zur Jegab Display Gesellschaft mit beschränkter Haftung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.07.2026, Aktenzeichen 70c IN 142/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70c IN 142/26
Registerbezug
Köln, HRB 40028
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
07.07.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Björn-Till Till
Im Handelsregister seit
1983
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand der Gesellschaft ist das Marketing und der Verkauf von Werbeartikeln, Zubehörartikeln für Werbungen und ähnliches. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen. Sie darf auch die Geschäftsführung anderer Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und auch Zweigniederlassungen errichten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70c IN 142/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 40028 eingetragenen Jegab Display Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Adolf-Silverberg-Str. 37, 50181 Bedburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Silke Guinard

ist am 07.07.2026, um 10:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Björn-Till Till, Bahnstr. 3, 50126 Bergheim bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

70c IN 142/26
Amtsgericht Köln, 07.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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