Sicherungsmaßnahme

JBC Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

Lüneburg

Das Amtsgericht Lüneburg hat zur JBC Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.07.2026, Aktenzeichen 46 IN 46/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Lüneburg
Aktenzeichen
46 IN 46/26
Registerbezug
Lüneburg, HRB 211562
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
16.07.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Insolvenzverwalter
Boris Frhr. von dem Bussche

Veröffentlichungstext

46 IN 46/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JBC Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Häcklinger Weg 65c, 21335 Lüneburg (AG Lüneburg, HRB 211562), vertr. d.: Karl-Heinz Lemke, (Geschäftsführer), ist am 16.07.2026 um 09:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Frhr. von dem Bussche, c/o BSB Bussche - Sahin - Bülow, Lange Straße 25, 29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621, E-Mail: DANNENBERG@BSB-INSO.DE bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lüneburg,-Insolvenzgericht-, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Lüneburg, 16.07.2026

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Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme