Insolvenzbekanntmachung
Jaster, Michaela Beatrix
Willich
Das Amtsgericht Krefeld hat zur Jaster, Michaela Beatrix eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 500 IN 153/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 500 IN 153/26
- Registerbezug
- Krefeld, HRA 4250
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.09.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 153/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Michaela Beatrix Jaster, geboren am 18.10.1955, Wallgraben 17, 47877 Willich, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 4250 eingetragenen Firma Reisebüro Kreuzstraße e.K.
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Michaela Beatrix Jaster, Wallgraben 17, 47877 Willich, hat der Verwalter am 27.08.2026 der Schuldnerin gegenüber erklärt, dass die selbständige Tätigkeit der Insolvenzschuldnerin mit einem Reisebüro und artverwandten Tätigkeiten gem. § 35 .Abs. 2 Satz 1 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben habe nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können (§ 35 Abs. 2 InsO).
500 IN 153/26
Amtsgericht Krefeld, 25.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der Frau Michaela Beatrix Jaster, geboren am 18.10.1955, Wallgraben 17, 47877 Willich, Inhaberin der im Handelsregister des Amtsgerichtes Krefeld unter HRA 4250 eingetragenen Firma Reisebüro Kreuzstraße e.K.
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 4 InsO):
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau Michaela Beatrix Jaster, Wallgraben 17, 47877 Willich, hat der Verwalter am 27.08.2026 der Schuldnerin gegenüber erklärt, dass die selbständige Tätigkeit der Insolvenzschuldnerin mit einem Reisebüro und artverwandten Tätigkeiten gem. § 35 .Abs. 2 Satz 1 InsO aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben habe nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können (§ 35 Abs. 2 InsO).
500 IN 153/26
Amtsgericht Krefeld, 25.09.2026