Sicherungsmaßnahme
Janz und Karla Maschinenbau GmbH
Marl
Das Amtsgericht Essen hat zur Janz und Karla Maschinenbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.06.2025, Aktenzeichen 167 IN 61/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 167 IN 61/25
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 5273
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.06.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Moritz Sponagel
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 61/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 5273 eingetragenen Janz und Karla Maschinenbau GmbH, vertr. d. d. Gf., Wallstr. 112, 45770 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Loosberg, Robert-Koch-Str. 19, 45768 Marl
Geschäftszweig: Maschinen-, Werkzeug und Vorrichtungsbau ferner die Konstruktion, Fertigung und Reparatur von Maschinen
ist am 05.06.2025, um 09:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Scheibenstr. 47, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 61/25
Amtsgericht Essen, 05.06.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 5273 eingetragenen Janz und Karla Maschinenbau GmbH, vertr. d. d. Gf., Wallstr. 112, 45770 Marl, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Norbert Loosberg, Robert-Koch-Str. 19, 45768 Marl
Geschäftszweig: Maschinen-, Werkzeug und Vorrichtungsbau ferner die Konstruktion, Fertigung und Reparatur von Maschinen
ist am 05.06.2025, um 09:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Scheibenstr. 47, 40479 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
167 IN 61/25
Amtsgericht Essen, 05.06.2025