Sicherungsmaßnahme
Jangtse GmbH
Krefeld
Das Amtsgericht Krefeld hat zur Jangtse GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.02.2026, Aktenzeichen 500 IN 425/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 500 IN 425/25
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 17814
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Thomas Ellrich
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 425/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17814 eingetragenen Jangtse GmbH, Heyenbaumstraße 139-141, 47802 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Chaoying Li, Windvogt 35 , 41564 Kaarst und Frau Hong Kappes, Zwingenbergstraße 98 , 47802 Krefeld
Geschäftszweig: Erwerb, Vermietung und Verkauf von Immobilien
ist am 23.02.2026, um 14:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 425/25
Amtsgericht Krefeld, 23.02.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 17814 eingetragenen Jangtse GmbH, Heyenbaumstraße 139-141, 47802 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Chaoying Li, Windvogt 35 , 41564 Kaarst und Frau Hong Kappes, Zwingenbergstraße 98 , 47802 Krefeld
Geschäftszweig: Erwerb, Vermietung und Verkauf von Immobilien
ist am 23.02.2026, um 14:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Ellrich, Kennedydamm 24, 40476 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 425/25
Amtsgericht Krefeld, 23.02.2026