Sicherungsmaßnahme
JAM-Automation GmbH
Radevormwald
Das Amtsgericht Wuppertal hat zur JAM-Automation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.05.2026, Aktenzeichen 507 IN 48/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wuppertal
- Aktenzeichen
- 507 IN 48/26
- Registerbezug
- Köln, HRB 38277
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Marc d'Avoine
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Wuppertal, Aktenzeichen: 507 IN 48/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 38277 eingetragenen JAM-Automation GmbH, Albert-Einstein-Str. 6, 42477 Radevormwald, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Demtröder, Wilhelmstr. 33, 42697 Solingen
Geschäftszweig: Das Engineering und der Service im Bereich Automation
ist am 05.05.2026, um 09:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
507 IN 48/26
Amtsgericht Wuppertal, 05.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 38277 eingetragenen JAM-Automation GmbH, Albert-Einstein-Str. 6, 42477 Radevormwald, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Demtröder, Wilhelmstr. 33, 42697 Solingen
Geschäftszweig: Das Engineering und der Service im Bereich Automation
ist am 05.05.2026, um 09:28 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
507 IN 48/26
Amtsgericht Wuppertal, 05.05.2026