Sicherungsmaßnahme
Jacotex Textil GmbH
Hövelhof
Das Amtsgericht Paderborn hat zur Jacotex Textil GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.07.2026, Aktenzeichen 97 IN 267/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Paderborn
- Aktenzeichen
- 97 IN 267/26
- Registerbezug
- Paderborn, HRB 13319
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 28.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Frank M. Welsch
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 97 IN 267/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13319 eingetragenen Jacotex Textil GmbH, Strickstroot 89a, 33161 Hövelhof, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Jacobkersting, Strickstroot 89a, 33161 Hövelhof
ist am 27.07.2026, um 11:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystr. 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 267/26
Amtsgericht Paderborn, 27.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 13319 eingetragenen Jacotex Textil GmbH, Strickstroot 89a, 33161 Hövelhof, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Siegfried Jacobkersting, Strickstroot 89a, 33161 Hövelhof
ist am 27.07.2026, um 11:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Frank M. Welsch, Barkeystr. 30, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
97 IN 267/26
Amtsgericht Paderborn, 27.07.2026