Forderungsprüfung
J. Niehuis Verwaltungs GmbH
Vreden
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur J. Niehuis Verwaltungs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.09.2026, Aktenzeichen 86 IN 5/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 86 IN 5/26
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 3469
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 09.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 86 IN 5/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3469 eingetragenen J. Niehuis Verwaltungs GmbH, Südlohner Diek 18, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alfred Niehuis, Degeners Pütt 4, 48691 Vreden
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B durch die Beteiligten eingesehen werden.
86 IN 5/26
Amtsgericht Münster, 08.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 3469 eingetragenen J. Niehuis Verwaltungs GmbH, Südlohner Diek 18, 48691 Vreden, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alfred Niehuis, Degeners Pütt 4, 48691 Vreden
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 06.10.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Münster, Zimmer Nr. 225 B durch die Beteiligten eingesehen werden.
86 IN 5/26
Amtsgericht Münster, 08.09.2026