Schlusstermin
J.G. Oncken Nachf. GmbH
Kassel
Das Amtsgericht Kassel hat zur J.G. Oncken Nachf. GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.04.2026, Aktenzeichen 666 IN 324/19 h.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kassel
- Aktenzeichen
- 666 IN 324/19 h
- Registerbezug
- Kassel, HRB 2048
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 15.04.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
666 IN 324/19 h: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der J.G. Oncken Nachf. GmbH, Mündener Str. 13, 34123 Kassel (AG Kassel, HRB 2048), vertr. d.: Silke Tosch, GF´in J.G.Oncken Nachf. GmbH, Schillerstraße 57, 41061 Mönchengladbach, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 15.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 15.04.2026
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 15.06.2026.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss mit Rechtsbehelfsbelehrung in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Kassel, 15.04.2026