Sicherungsmaßnahme

IZF-Regio Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt)

Offenbach-Hundheim

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat zur IZF-Regio Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.12.2025, Aktenzeichen 1 IN 228/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 228/25
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 32700
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
11.12.2025
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Paul Wieschemann
Im Handelsregister seit
2011
Stammkapital
300 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Erbringen von Dienstleistungen im Handwerksbereich. Soweit für einzelne Tätigkeiten eine Genehmigung erforderlich sein sollte, werden diese durch Subunternehmer erbracht.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

1 IN 228/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IZF-Regio Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt), Talstraße 5, 67749 Offenbach-Hundheim (AG Kaiserslautern, HRB 32700), vertr. d.: Alexander Nawrocki, Siedlung 25, 67686 Mackenbach, (Geschäftsführer), ist am 10.12.2025 um 16:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Paul Wieschemann, Flickerstal 2, 67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631/341950, Fax: 0631/470269, E-Mail: buero@wieschemann.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 10.12.2025

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Sicherungsmaßnahme
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