Sicherungsmaßnahme

Itinno GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Itinno GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.04.2026, Aktenzeichen 67c IN 483/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 483/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 174763
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
21.04.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2022
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens sind IT-Dienstleistungen für Unternehmen sowie IT-Schulungen. Die Gesellschaft darf jede Tätigkeit ausüben, die geeignet ist, den Gesellschaftszweck zu fördern.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 483/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 174763 eingetragenen Itinno GmbH, Kapstadtring 7, 22297 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Sascha Benjamin Eckert,

Geschäftszweig: Gegenstand d. Unternehmens s. IT-Dienstleistungen f. Unternehmen sowie IT-Schulungen. D. Gesellschaft darf jede Tätigkeit ausüben, d. geeignet ist. d. Gesellschaftszweck zu fördern

sind die am 09.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 20.04.2026 aufgehoben worden.

67c IN 483/25
Amtsgericht Hamburg, 20.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Sicherungsmaßnahme
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