Aufhebung des Verfahrens

Isopur-Polymertechnik UG

Erwitte

Das Amtsgericht Paderborn hat zur Isopur-Polymertechnik UG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.02.2026, Aktenzeichen 2 IN 83/18.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Paderborn
Aktenzeichen
2 IN 83/18
Registerbezug
Paderborn, HRB 12474
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
12.02.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Sandra Bitter
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
10.000 EUR (laut Handelsregister)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Paderborn, Aktenzeichen: 2 IN 83/18

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 12474 eingetragenen Isopur-Polymertechnik UG, Eikeloher Straße 4, 59597 Erwitte, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Maria Helena De Almeida Diniz Paulino, Karl-Carstens-Straße 5, 34369 Hofgeismar

Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sandra Bitter, Neuhäuser Str. 113, 33102 Paderborn

wird heute, am 11.02.2026, um 11:16 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Paderborn, Am Bogen 2 - 4, 33098 Paderborn einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Paderborn eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

2 IN 83/18
Amtsgericht Paderborn, 11.02.2026

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
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