Insolvenzbekanntmachung

ISM GLOBAL DYNAMICS GmbH

Bad Homburg v. d.Höhe

Das Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe hat zur ISM GLOBAL DYNAMICS GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.08.2026, Aktenzeichen 61 IN 21/23 Br.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe
Aktenzeichen
61 IN 21/23 Br
Registerbezug
Bad Homburg v.d. Höhe, HRB 12536
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
14.08.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

61 IN 21/23 Br: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ISM GLOBAL DYNAMICS GmbH, Hessenring 89, 61348 Bad Homburg v. d.Höhe (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 12536), vertr. d.: Prof. Dr. Dirk Frank, als GF der ISM Global Dynamics GmbH, Schinnergasse 14, 61130 Nidderau, (Geschäftsführer), ist am 13.08.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, Auf der Steinkaut 10-12, 61352 Bad Homburg v.d.Höhe ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe, 13.08.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Schlusstermin
  3. Verteilungsverzeichnis
  4. Forderungsprüfung
  5. Insolvenzbekanntmachung
  6. Aufhebung des Verfahrens
  7. Eröffnung des Verfahrens
  8. Insolvenzbekanntmachung
  9. Sicherungsmaßnahme