Forderungsprüfung
Isa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt)
München
Das Amtsgericht München hat zur Isa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.05.2025, Aktenzeichen 1508 IN 916/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 916/18
- Registerbezug
- München, HRB 188737
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 26.05.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Branchenindikator
- Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
1508 IN 916/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Isa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Plauener Straße 6, 80992 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kredler Hans
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 188737
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.07.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.05.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Isa Innenausbau UG (haftungsbeschränkt), Plauener Straße 6, 80992 München, vertreten durch den Geschäftsführer Kredler Hans
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 188737
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 29 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.07.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 23.05.2025