Schlusstermin

IR Erste Verwaltungs-GmbH

Essen

Das Amtsgericht Krefeld hat zur IR Erste Verwaltungs-GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.07.2025, Aktenzeichen 93 IN 33/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
93 IN 33/21
Registerbezug
Essen, HRB 30200
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
25.07.2025
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.700 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, welche die Ausübung von Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen aller Art, insbesondere Wachdienst und Werkschutz, motorisierte Funkpatrouille, Sicherungsposten, Veranstaltungskontrolldienste, bewaffneter Personen- und Objektschutz, Konferenzschutz, d …

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 93 IN 33/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 30200 eingetragenen IR Erste Verwaltungs-GmbH, Haferkamp 19, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dr. Kristian Günther Johannes Schneider, Haferkamp 19 , 47918 Tönisvorst

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Markus Küthe, Cecilienallee 11, 40474 Düsseldorf

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 03.09.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Schlussrechnung und Vergütungsantrag dem Verwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung nebst Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 aus.
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind beantragt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 050 eingesehen werden.

93 IN 33/21
Amtsgericht Krefeld, 23.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Schlusstermin
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens
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