Sicherungsmaßnahme
IPS INDUSTRIE PERSONAL SERVICE GmbH
Nördlingen
Das Amtsgericht Köln hat zur IPS INDUSTRIE PERSONAL SERVICE GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.05.2021, Aktenzeichen 70f IN 104/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70f IN 104/21
- Registerbezug
- Augsburg, HRB HRB 28549
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.05.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Jörg Gollnick
- Im Handelsregister seit
- 2002
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Industrielle Fabrikation von Rohren und Rohrsystemen sowie gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 104/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 28549 eingetragenen
IPS INDUSTRIE PERSONAL SERVICE GmbH, Nürnberger Str. 62, 86720 Nördlingen,
gesetzlich vertreten durch Herrn Matthias van Leeuwen, Kölner Str. 65, 50389
Wesseling
Geschäftszweig: Industrielle Fabrikation von Rohren und Rohrsystemen sowie
gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern nach dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
ist am 12.05.2021, um 10:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick,
Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70f IN 104/21
Amtsgericht Köln, 12.05.2021
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 28549 eingetragenen
IPS INDUSTRIE PERSONAL SERVICE GmbH, Nürnberger Str. 62, 86720 Nördlingen,
gesetzlich vertreten durch Herrn Matthias van Leeuwen, Kölner Str. 65, 50389
Wesseling
Geschäftszweig: Industrielle Fabrikation von Rohren und Rohrsystemen sowie
gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern nach dem
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
ist am 12.05.2021, um 10:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick,
Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70f IN 104/21
Amtsgericht Köln, 12.05.2021