Vergütungsfestsetzung

IPS - Industrial-Pipe-Systems GmbH

Nördlingen

Das Amtsgericht Köln hat zur IPS - Industrial-Pipe-Systems GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.04.2022, Aktenzeichen 70f IN 98/21.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70f IN 98/21
Registerbezug
Augsburg, HRB 27140
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
13.04.2022
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Dr. Jörg Gollnick
Im Handelsregister seit
2006
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Industrielle Fabrikation von Rohren, Rohrsystemen und Rohrteilen.

Termine und Fristen

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  • Gläubigerversammlung (vorbei)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70f IN 98/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Augsburg unter HRB 27140 eingetragenen IPS - Industrial-Pipe-Systems GmbH, Hans-Sachs-Straße 24 -26, 50389 Wesseling, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Matthias van Leeuwen, Sodener Weg 69a, 65812 Bad Soden

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jörg Gollnick, Theodor-Heuss-Ring 38 - 40, 50668 Köln

wird die Vergütung für das Mitglied des Gläubigerausschusses Ralf Schulz, Rösrather Straße 624, 51107 Köln wie folgt festgesetzt.

Vergütung --- €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer --- €
Endbetrag --- €

Gründe:

Gemäß § 73 der Insolvenzordnung haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses Anspruch auf eine Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen. Dabei ist dem Zeitaufwand Rechnung zu tragen.

Nach § 17 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung beträgt die Vergütung regelmäßig --- EUR je Stunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes ist der Umfang der Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das Insolvenzgericht geht davon aus, dass unter Berücksichtigung der tatsächlichen und rechtlichen Probleme des vorliegenden Verfahrens, der Verantwortung und des Haftungsrisikos des Ausschussmitglieds sowie seiner Qualifikation ein Stundensatz von --- € angemessen ist.

Zudem erscheint ein Zeitaufwand von vier Stunden für die Gläubigerversammlung am 18.08.2021 als zu hoch angesetzt. Der Insolvenzverwalter hat in seiner Stellungnahme vom 25.03.2022 einen Zeitaufwand einschließlich der An- und Abfahrt in Höhe von 2,5 Stunden als angemessen angesehen. Dem schließt sich das Insolvenzgericht an.
Für 11,5 Stunden näher dargelegten Zeitaufwands war die Vergütung daher festzusetzen auf --- €.

Da bei dem vorliegenden Verfahren keine Entscheidungen gemäß § 56a InsO durch den vorläufigen Gläubigerausschuss zu fällen waren, entfällt die Pauschale gemäß § 17 Absatz 2 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Köln statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zur Akteneinsicht bei dem Insolvenzgericht Köln
Akteneinsicht kann wegen der Covid-19 Pandemie momentan nur nach telefonischer Absprache erfolgen.
Durchwahl zur Terminabsprache: 0221 477 2233

Verfahrensverlauf

  1. Aufhebung des Verfahrens
  2. Verteilungsverzeichnis
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Forderungsprüfung
  5. Forderungsprüfung
  6. Vergütungsfestsetzung
  7. Aufhebung des Verfahrens
  8. Eröffnung des Verfahrens
  9. Insolvenzbekanntmachung
  10. Sicherungsmaßnahme
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