Sicherungsmaßnahme

Inventhor GmbH

Hitzacker

Das Amtsgericht Uelzen hat zur Inventhor GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.12.2025, Aktenzeichen 7 IN 75/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 75/25
Registerbezug
Lüneburg, HRB 120835
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
02.12.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Boris Freiherr v.d. Bussche
Im Handelsregister seit
2003
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Maschinenbau, Vertrieb von Maschinen und technischen Geräten und alle damit verbundenen Rechtsgeschäfte.Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen beteiligen. Sie darf auch Geschäfte vornehmen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmenszwecks dienlich sein könnten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Es liegt ein Insolvenzantrag vor. Das Gericht prüft, ob ein Verfahren eröffnet wird, und sichert bis dahin das Vermögen – häufig durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Über die Eröffnung ist noch nicht entschieden.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Insolvenzgeld gibt es erst ab Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens; eine Vorfinanzierung der Löhne ist häufig möglich.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

7 IN 75/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Inventhor GmbH, Am Räsenberg 2, 29456 Hitzacker (Elbe), DEUTSCHLAND (AG Lüneburg, HRB 120835), vertr. d.: Ralf Prahler, Mühlenweg 4, 29481 Karwitz, (Geschäftsführer), ist am 02.12.2025 um 12:16 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Boris Freiherr v.d. Bussche, Lange Straße 25, 29451 Dannenberg (Elbe), Tel.: 05861/985560, Fax: 05861/9855621 bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Uelzen, 02.12.2025

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Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme
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