Sicherungsmaßnahme

Intofloor GmbH

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat zur Intofloor GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.11.2025, Aktenzeichen 620 IN 2638/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 2638/25
Registerbezug
Duisburg, HRB 28156
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
04.11.2025
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Tanja Bückmann

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 2638/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 28156 eingetragenen Intofloor GmbH, Arnold-Dehnen-Str. 40, 47138 Duisburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Wüstefeld, Arnold-Dehnen-Straße 40, 47138 Duisburg

ist am 03.11.2025, um 15:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Bückmann, Zum Aquarium 6, 46047 Oberhausen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

620 IN 2638/25
Amtsgericht Duisburg, 03.11.2025

Verfahrensverlauf

  1. Sicherungsmaßnahme
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme