Sicherungsmaßnahme

Intervo Deutschland GmbH

Nottuln

Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur Intervo Deutschland GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 74 IN 34/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Münster (Westfalen)
Aktenzeichen
74 IN 34/26
Registerbezug
Coesfeld, HRB 14363
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.09.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Paul Michels
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Produkten aus Naturstein, Handel mit Mosaiken, keramischen Fliesen und Zubehör sowie Sanitärprodukte aus Keramik und Naturstein.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 74 IN 34/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 14363 eingetragenen Intervo Deutschland GmbH, Industriestr. 7, 48301 Nottuln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Güzin Ince Akcay, Industriestraße 7, 48301 Nottuln

ist am 08.09.2026, um 11:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Paul Michels, An der alten Ziegelei 38, 48157 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

74 IN 34/26
Amtsgericht Münster, 08.09.2026
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