Sicherungsmaßnahme
Internationaler Bund - IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste (IB West gGmbH)
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Köln hat zur Internationaler Bund - IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste (IB West gGmbH) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 12.11.2025, Aktenzeichen 70d IN 369/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Köln
- Aktenzeichen
- 70d IN 369/25
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 97105
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 12.11.2025
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Vorläufiger Sachwalter
- Dr. Jens Schmidt
- Im Handelsregister seit
- 2013
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Förderung internationaler Gesinnung, der Völkerverständigung, des Wohlfahrtswesens, der Jugend- und Altenhilfe und der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung.
- Branchenindikator
- Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 369/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 97105 eingetragenen Internationaler Bund - IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste (IB West gGmbH), Schanzenstraße 41 d, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mirjam Michalski, Schanzenstraße 41 d, 51063 Köln
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stefan Hofherr, Blumenstr. 17, 69115 Heidelberg
wird heute, am 10.11.2025, um 11:51 Uhr, zur Vorbereitung einer Sanierung angeordnet (§ 270d InsO):
Der Schuldnerin wird eine Frist von drei Monaten ab Zustellung gesetzt, binnen der ein Insolvenzplan vorzulegen ist.
Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln, Telefon: 0221 292 998 30, Fax: 0221 292 998 38 bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über
- die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint,
- die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchhaltung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung,
- das Bestehen von Haftungsansprüchen der Schuldnerin gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder oder Organe.
Der Schuldnerin wird aufgegeben, in Abständen von vier Wochen zu berichten, sofern nicht ein außerordentlicher Zwischenbericht vor Fristablauf erforderlich ist.
70d IN 369/25
Amtsgericht Köln, 12.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 97105 eingetragenen Internationaler Bund - IB West gGmbH für Bildung und soziale Dienste (IB West gGmbH), Schanzenstraße 41 d, 51063 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Mirjam Michalski, Schanzenstraße 41 d, 51063 Köln
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Stefan Hofherr, Blumenstr. 17, 69115 Heidelberg
wird heute, am 10.11.2025, um 11:51 Uhr, zur Vorbereitung einer Sanierung angeordnet (§ 270d InsO):
Der Schuldnerin wird eine Frist von drei Monaten ab Zustellung gesetzt, binnen der ein Insolvenzplan vorzulegen ist.
Zum vorläufigen Sachwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jens Schmidt, Kamekestraße 20-22, 50672 Köln, Telefon: 0221 292 998 30, Fax: 0221 292 998 38 bestellt.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Der vorläufige Sachwalter wird beauftragt, Bericht zu erstatten über
- die von der Schuldnerin vorgelegte Eigenverwaltungsplanung, insbesondere, ob diese von den erkannten und erkennbaren tatsächlichen Gegebenheiten ausgeht, schlüssig ist und durchführbar erscheint,
- die Vollständigkeit und Geeignetheit der Rechnungslegung und Buchhaltung als Grundlage für die Eigenverwaltungsplanung, insbesondere für die Finanzplanung,
- das Bestehen von Haftungsansprüchen der Schuldnerin gegen amtierende oder ehemalige Mitglieder oder Organe.
Der Schuldnerin wird aufgegeben, in Abständen von vier Wochen zu berichten, sofern nicht ein außerordentlicher Zwischenbericht vor Fristablauf erforderlich ist.
70d IN 369/25
Amtsgericht Köln, 12.11.2025