Insolvenzbekanntmachung
Interfoods GmbH
Ingolstadt
Das Amtsgericht Ingolstadt hat zur Interfoods GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2026, Aktenzeichen IN 273/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ingolstadt
- Aktenzeichen
- IN 273/26
- Registerbezug
- Ingolstadt, HRB 9204
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 04.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 273/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Interfoods GmbH, Am Westpark 6, 85057 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Do Dung Anh
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9204
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Montag, 14.09.2026, 09:00 Uhr, Schrannenstr. 3, Ingolstadt, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
Dem Unternehmenskaufvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter und der Piazza GmbH vom 30.07.2026 wird zugestimmt.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder Vermeidung solcher Streitigkeiten einen Vergleich oder Schiedsvertrag abzuschließen, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 04.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Interfoods GmbH, Am Westpark 6, 85057 Ingolstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Do Dung Anh
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 9204
- Schuldnerin -
Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Montag, 14.09.2026, 09:00 Uhr, Schrannenstr. 3, Ingolstadt, um Zustimmung zu folgenden Punkten:
Dem Unternehmenskaufvertrag zwischen dem Insolvenzverwalter und der Piazza GmbH vom 30.07.2026 wird zugestimmt.
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Rechtsstreite auch mit erheblichem Streitwert anhängig zu machen oder aufzunehmen, die Aufnahme solcher Rechtsstreite abzulehnen oder zur Beilegung oder Vermeidung solcher Streitigkeiten einen Vergleich oder Schiedsvertrag abzuschließen, § 160 Abs. 2 Nr. 3 InsO
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.
Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 04.09.2026