Insolvenzbekanntmachung
Intepas Deutschland GmbH vertr.d.d.Gf.Thomas Ruff
Oestrich-Winkel
Das Amtsgericht Wiesbaden hat zur Intepas Deutschland GmbH vertr.d.d.Gf.Thomas Ruff eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 10 IN 159/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Wiesbaden
- Aktenzeichen
- 10 IN 159/25
- Registerbezug
- Wiesbaden, HRB 21969
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
10 IN 159/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Intepas Deutschland GmbH vertr.d.d.Gf.Thomas Ruff, Adalbert-Stifter-Str. 15, 65375 Oestrich-Winkel (AG Wiesbaden , HRB 21969), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
01.12.2026.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über folgenden Antrag gem. § 160 InsO:
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den mit der Nike Trading (Italy) S.R.L. ausgehandelten Prozessvergleich gemäß dem den Gläubigern vorgelegten Entwurf abzuschließen. Die Vergleichszahlung beträgt EUR 7.500,00 und erfolgt zur endgültigen Erledigung des vor dem Landgericht Wiesbaden unter dem Az. 4 O 10/26 anhängigen Rechtsstreits.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 24.09.2026
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
01.12.2026.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über folgenden Antrag gem. § 160 InsO:
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den mit der Nike Trading (Italy) S.R.L. ausgehandelten Prozessvergleich gemäß dem den Gläubigern vorgelegten Entwurf abzuschließen. Die Vergleichszahlung beträgt EUR 7.500,00 und erfolgt zur endgültigen Erledigung des vor dem Landgericht Wiesbaden unter dem Az. 4 O 10/26 anhängigen Rechtsstreits.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 24.09.2026