Insolvenzbekanntmachung

inplan GmbH Ingenieurgesellschaft für innovatives planen + bauen

Hameln

Das Amtsgericht Hameln hat zur inplan GmbH Ingenieurgesellschaft für innovatives planen + bauen eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.06.2023, Aktenzeichen 36 IN 24/23 -3.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hameln
Aktenzeichen
36 IN 24/23 -3
Registerbezug
Hannover, HRB 211528
Bundesland
Niedersachsen
Veröffentlichung
29.06.2023
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

36 IN 24/23 -3: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der inplan GmbH Ingenieurgesellschaft für innovatives planen + bauen, Hastenbecker Weg 2, 31785 Hameln (AG Hannover, HRB 211528), vertr. d.: 1. Andreas Büchler, In der Reeke 2a, 31863 Coppenbrügge, (Geschäftsführer), 2. Ralf Semke, Küthestr. 37, 31863 Coppenbrügge, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

19.07.2023.

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über

" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- die Veräußerung des Unternehmens/Betriebes der Schuldnerin zum Kaufpreis von 22.100,00 EUR

Hinweis:
Zustimmungen und Ablehnungen sind schriftlich bis zum Termin zu erheben, sofern weder Zustimmungen noch Ablehnungen der Gläubiger eingehen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen gem. § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO als erteilt. Dies gilt auch, wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hameln, Zehnthof 1, 31785 Hameln - govello-1256292281518-000183636 einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Hameln, 28.06.2023

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzbekanntmachung
  3. Insolvenzbekanntmachung
  4. Insolvenzbekanntmachung
  5. Eröffnung des Verfahrens
  6. Sicherungsmaßnahme