Insolvenzbekanntmachung
Innovus Küchen GmbH
Berlin
Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat zur Innovus Küchen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.02.2023, Aktenzeichen 36i IN 462/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Charlottenburg (Berlin)
- Aktenzeichen
- 36i IN 462/22
- Registerbezug
- Berlin, HRB 153488
- Bundesland
- Berlin
- Veröffentlichung
- 23.02.2023
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
36i IN 462/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Innovus Küchen GmbH, Wilhelmstrasse 23 A, 13593 Berlin
- vertreten durch den Geschäftsführer Frank Elsner
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 153488
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 20.2.2023 wird zur Beschlussfassung der besonderen Gläubigerversammlung zur
Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin wegen Geschäftsführerhaftungsansprüchen in Höhe von 104.984,97 EUR auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.000,00 EUR, zahlbar in monatlichen Raten in Höhe von 1.500,00 EUR. Wenn der Geschäftsführer einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.000,00 EUR pünktlich und vollständig zahlt, wird ihm der Restbetrag erlassen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.03.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.02.2023
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Innovus Küchen GmbH, Wilhelmstrasse 23 A, 13593 Berlin
- vertreten durch den Geschäftsführer Frank Elsner
Amtsgericht Charlottenburg - HRB 153488
- Schuldnerin -
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 20.2.2023 wird zur Beschlussfassung der besonderen Gläubigerversammlung zur
Zustimmung zu einem Vergleich mit dem Geschäftsführer der Schuldnerin wegen Geschäftsführerhaftungsansprüchen in Höhe von 104.984,97 EUR auf Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.000,00 EUR, zahlbar in monatlichen Raten in Höhe von 1.500,00 EUR. Wenn der Geschäftsführer einen Gesamtbetrag in Höhe von 20.000,00 EUR pünktlich und vollständig zahlt, wird ihm der Restbetrag erlassen
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 15.03.2023 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.02.2023