Sicherungsmaßnahme

inlingua Sprachschule Hamburg GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur inlingua Sprachschule Hamburg GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.07.2025, Aktenzeichen 67c IN 292/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 292/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 31108
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
25.07.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Arno Doebert
Im Handelsregister seit
1983
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Betrieb einer Sprachschule mit Übersetzungsbüro. Der Sprachunterricht wird ausschließlich nach der inlingua-Methode gestaltet.
Branchenindikator
Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 292/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 31108 eingetragenen inlingua Sprachschule Hamburg GmbH, Spitalerstraße 1, 20095 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mirko Nagorny

Geschäftszweig: der Betrieb einer Sprachschule mit Überrsetzungsbüro. Der Sprachunterricht wird ausschließlich nach der inlingua-Methode gestaltet

ist am 25.07.2025, um 11:37 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Arno Doebert, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 292/25
Amtsgericht Hamburg, 25.07.2025

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Insolvenzplan
  3. Forderungsprüfung
  4. Eröffnung des Verfahrens
  5. Sicherungsmaßnahme
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