Sicherungsmaßnahme

Initiative Medizinische Bildung GmbH

Hamburg

Das Amtsgericht Hamburg hat zur Initiative Medizinische Bildung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.03.2025, Aktenzeichen 67c IN 40/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67c IN 40/25
Registerbezug
Hamburg, HRB 143936
Bundesland
Hamburg
Veröffentlichung
17.03.2025
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Marc Heinrich
Im Handelsregister seit
2016
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Der Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen im medizinischen Bereich, insbesondere in Chirurgie, OP, Anästhesie- und lntensivmedizin, Notfallmedizin, Funktionsdiagnostik, Pflege sowie Qualitätsmanagement, Beratung, Mediation im Gesundheits- und Sozialwesen und medizinische sowie das Gesundheits- und Sozialwesen betreffende Fort-, Aus- und Weiterbildung.
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 40/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143936 eingetragenen Initiative Medizinische Bildung GmbH, Airport Center (Haus C), Flughafenstraße 52 a, 22335 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Maik Helfer, Frau Samantha Keller und Frau Doreen Fucke,

Geschäftszweig: Erbringung v. Dienstleistungen im med. Bereich, insb. in Chirurgie, OP, Anästhesie- u. Intensivmedizin, Notfallmedizin, Funktionsdiagnostik, Pflege sowie Qualitätsmanagement u.a.

ist am 14.03.2025, um 10:21 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marc Heinrich, Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

67c IN 40/25
Amtsgericht Hamburg, 14.03.2025

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Sicherungsmaßnahme
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