Sicherungsmaßnahme
Ingenieurbüro Gottschild GmbH
Halle
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur Ingenieurbüro Gottschild GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.09.2024, Aktenzeichen 43 IN 530/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 530/24
- Registerbezug
- Gütersloh, HRB 4814
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 04.09.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Steffen Rudel-Heimann
- Im Handelsregister seit
- 1990
- Stammkapital
- 26.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Planung, Entwicklung, Maschinenbau und Lizensierung von Maschinen, Förder- und Anlagentechnik (Automatisierungssystem) sowie die Steuer-, Regeltechnik mit Soft- und Hardware und entsprechenden Internet-Plattformen.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 530/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4814 eingetragenen Ingenieurbüro Gottschild GmbH, Kleine Heide 8, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andrzej Stefanski, ul. Kapelanka 6 A/139, 30-347 Krakow-P, Polen und Herrn Heinz Gottschild, Kleine Heide 8, 33790 Halle
Geschäftszweig: Planung, Entwicklung, Maschinenbau und Lizensierung von Maschinen
ist am 03.09.2024, um 15:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Steffen Rudel-Heimann, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 530/24
Amtsgericht Bielefeld, 03.09.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 4814 eingetragenen Ingenieurbüro Gottschild GmbH, Kleine Heide 8, 33790 Halle, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Andrzej Stefanski, ul. Kapelanka 6 A/139, 30-347 Krakow-P, Polen und Herrn Heinz Gottschild, Kleine Heide 8, 33790 Halle
Geschäftszweig: Planung, Entwicklung, Maschinenbau und Lizensierung von Maschinen
ist am 03.09.2024, um 15:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Steffen Rudel-Heimann, Gerichtstraße 3, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
43 IN 530/24
Amtsgericht Bielefeld, 03.09.2024