Insolvenzplan

INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung

Sinsheim

Das Amtsgericht Heidelberg hat zur INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.07.2026, Aktenzeichen 83 IN 426/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Heidelberg
Aktenzeichen
83 IN 426/25
Registerbezug
Mannheim, HRB 341258
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
03.07.2026
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

83 IN 426/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

INFOSCAN GmbH Vertriebs- und Dienstleistungsgesellschaft für optische Informationsverarbeitung, vertreten durch d. Geschäftsführer, Oberer Renngrund 8, 74889 Sinsheim
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 341258
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Constantin Dzubiella, Panoramaweg 29, 72658 Bempflingen, Gz.: 0297/25-DZ

Terminsbestimmung:
Termin zur
- Erörterung des Insolvenzplans und der Stimmrechte der Gläubiger
- Abstimmung über den Insolvenzplan
wird bestimmt auf
Freitag, 31.07.2026, 11:00 Uhr
Sitzungssaal 30, 3. OG, Kurfürsten-Anlage 15, 69115 Heidelberg

Hinweise:
1) In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können der vollständige Insolvenzplan und die eingegangenen Stellungnahmen eingesehen werden (§ 235 Abs. 2, S. 2 InsO).

2) Der Sachwalter hat gem. § 232 InsO die Möglichkeit der Stellungnahme erhalten. Er kann die Stellungnahme bis zum 27.07.2026 bei Gericht einreichen (§ 235 Abs. 2, S. 2 InsO).

3) Mit der Zustellung des obigen Beschlusses erhalten Sie eine Abschrift des Insolvenzplans. Soweit Sie als Gläubiger an dem Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen wollen, werden Sie gebeten, Ihren Bundespersonalausweis oder Reisepass mitzubringen, sowie ausreichende Unterlagen zum Nachweis Ihrer Gläubigerforderungen, soweit diese nicht bereits aus der Insolvenztabelle oder den Anlagen zum Insolvenzplan ersichtlich sind. Bitte achten Sie darauf, ob Sie in einer der im Insolvenzplan gebildeten Gläubigergruppen berücksichtigt sind. Vertretungsvollmachten müssen im Original vorliegen. Ggf. ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen, um die Vertretungsberechtigung nachzuweisen.

4) Es wird darauf hingewiesen, dass auch im Erörterungs- und Abstimmungstermin inhaltliche Änderungen des Insolvenzplans möglich sind (§ 240 InsO).

5) Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den nach Annahme des Planes durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird (§§ 248 bis 252 InsO), die sofortige Beschwerde gem. § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer

- dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat und

- gegen den Plan gestimmt hat und

- mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Abs. 3 InsO genannten Mitteln ausgeglichen werden kann.
Amtsgericht Heidelberg - Insolvenzgericht - 03.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzplan
  2. Forderungsprüfung
  3. Insolvenzplan
  4. Forderungsprüfung
  5. Eröffnung des Verfahrens