Sicherungsmaßnahme
InfiniteSea GmbH
Völklingen
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur InfiniteSea GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 04.05.2026, Aktenzeichen 110 IN 21/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 110 IN 21/26
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 102426
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 04.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Udo Michalsky
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 110 IN 21/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102426 eingetragenen InfiniteSea GmbH, August-Clüsserath-Weg 2, 66333 Völklingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Mäck, Lisdorfer Strasse 44, 66740 Saarlouis
ist am 04.05.2026, um 13:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Udo Michalsky, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
110 IN 21/26
Amtsgericht Saarbrücken, 04.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 102426 eingetragenen InfiniteSea GmbH, August-Clüsserath-Weg 2, 66333 Völklingen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Mäck, Lisdorfer Strasse 44, 66740 Saarlouis
ist am 04.05.2026, um 13:53 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Udo Michalsky, Kaiserstraße 77, 66386 St. Ingbert bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
110 IN 21/26
Amtsgericht Saarbrücken, 04.05.2026