Insolvenzbekanntmachung

Industrie - Schweißservice NEUN GmbH,

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur Industrie - Schweißservice NEUN GmbH, eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.10.2026, Aktenzeichen 70a IN 219/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70a IN 219/26
Registerbezug
Köln, HRB 56493
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
29.10.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70a IN 219/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der Industrie - Schweißservice NEUN GmbH,, Marconistraße 30, 50769 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Selami Karkar, Mosenbergstraße 9, 50765 Köln

wird der Beschluss vom 30.09.2026 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Schuldnerin bei dem Amtsgericht Köln unter HRB 56493 in das Handelsregister eingetragen ist.
Im Übrigen wird der Beschluss vom 30.09.2026 aufrechterhalten.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Köln oder dem Landgericht Köln eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Köln, 23.10.2026
Amtsgericht
70a IN 219/26
Amtsgericht Köln, 29.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens