Sicherungsmaßnahme
Industra Service GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Industra Service GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2021, Aktenzeichen 162 IN 141/21.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 141/21
- Registerbezug
- Essen, HRB 29082
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.10.2021
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Christian Klein
- Im Handelsregister seit
- 2018
- Stammkapital
- 25.002 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Durchführung von nachhaltigen Instandhaltungsstrategien sowie die dazu gehörenden Arbeiten im industriellen Bereich, insbesondere im qualifizierten Neubau, der Wartung, der Überholung und dem Rückbau von Industrieanlagen, soweit diese nicht eintragungspflichtige handwerkliche Arbeiten darstellen
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 141/21
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29082 eingetragenen Industra Service GmbH, Frohnhauser Str. 391 A, 45144 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Yves Frederik Frank, Frohnhauser Str. 391 A, 45144 Essen und Herrn Gerd Lothar Hilgendorf, Frohnhauser Str. 391 A, 45144 Essen
Geschäftszweig: Durchführung von nachhaltigen Instandhaltungsstrategien
ist am 14.10.2021, um 14:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 141/21
Amtsgericht Essen, 14.10.2021
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 29082 eingetragenen Industra Service GmbH, Frohnhauser Str. 391 A, 45144 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Yves Frederik Frank, Frohnhauser Str. 391 A, 45144 Essen und Herrn Gerd Lothar Hilgendorf, Frohnhauser Str. 391 A, 45144 Essen
Geschäftszweig: Durchführung von nachhaltigen Instandhaltungsstrategien
ist am 14.10.2021, um 14:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian Klein, Südring-Center-Promenade 1, 46242 Bottrop bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 141/21
Amtsgericht Essen, 14.10.2021