Forderungsprüfung

InduPrint Services GmbH

Kornwestheim

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat zur InduPrint Services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.10.2026, Aktenzeichen 2 IN 520/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Ludwigsburg
Aktenzeichen
2 IN 520/23
Registerbezug
Stuttgart, HRB 16516
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
15.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1993
Stammkapital
100.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Unternehmensberatung über wirtschaftliche Vervielfältigungsstrukturen, die Herstellung und der Vertrieb von Vervielfältigungen aller Art digital und analog, das Dokumentenmanagement, sowie die Erbringung von infrastrukturellen Facility Managementdienstleistungen. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung u …

Veröffentlichungstext

2 IN 520/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

InduPrint Services GmbH, Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim, vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Kipp und Udo Schienmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 16516
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 30.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Ludwigsburg - Insolvenzgericht - 13.10.2026

Verfahrensverlauf

  1. Forderungsprüfung
  2. Vergütungsfestsetzung
  3. Vergütungsfestsetzung
  4. Aufhebung des Verfahrens
  5. Eröffnung des Verfahrens
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