Sicherungsmaßnahme
Indivisualz UG (haftungsbeschränkt)
Moers
Das Amtsgericht Kleve hat zur Indivisualz UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.11.2025, Aktenzeichen 39 IN 49/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Kleve
- Aktenzeichen
- 39 IN 49/25
- Registerbezug
- Kleve, HRB 18648
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 25.11.2025
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Kleve, Aktenzeichen: 39 IN 49/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18648 eingetragenen Indivisualz UG (haftungsbeschränkt), Homberger Straße 105a, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Özgür Polat, Rembrandtstraße 4, 41063 Mönchengladbach
ist am 25.11.2025, um 12:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird André Dobiey, Borsigstraße 2, 47574 Goch bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
39 IN 49/25
Amtsgericht Kleve, 25.11.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Kleve unter HRB 18648 eingetragenen Indivisualz UG (haftungsbeschränkt), Homberger Straße 105a, 47441 Moers, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Özgür Polat, Rembrandtstraße 4, 41063 Mönchengladbach
ist am 25.11.2025, um 12:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird André Dobiey, Borsigstraße 2, 47574 Goch bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
39 IN 49/25
Amtsgericht Kleve, 25.11.2025