Forderungsprüfung
IndividualBau GmbH
München
Das Amtsgericht München hat zur IndividualBau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 18.08.2026, Aktenzeichen 1501 IN 1143/23.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1501 IN 1143/23
- Registerbezug
- München, HRB 263085
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 18.08.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
1501 IN 1143/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IndividualBau GmbH, Kronstadter Straße 8, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmetovic Enis
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 263085
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7-14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
IndividualBau GmbH, Kronstadter Straße 8, 81677 München, vertreten durch den Geschäftsführer Ahmetovic Enis
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 263085
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7-14 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.09.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.08.2026