Forderungsprüfung
INCOQNITO security services GmbH
Mannheim
Das Amtsgericht Mannheim hat zur INCOQNITO security services GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 07.08.2024, Aktenzeichen 4 IN 1491/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mannheim
- Aktenzeichen
- 4 IN 1491/22
- Registerbezug
- Mannheim, HRB 734218
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 07.08.2024
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
4 IN 1491/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INCOQNITO security services GmbH, Leinenstraße 5, 68307 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Dimitar Konstantinov Totev
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 734218
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 - 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 07.08.2024
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
INCOQNITO security services GmbH, Leinenstraße 5, 68307 Mannheim,
vertreten durch den Geschäftsführer Dimitar Konstantinov Totev
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 734218
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 12 - 15 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.09.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Mannheim - Insolvenzgericht - 07.08.2024