Sicherungsmaßnahme
Inapa ComPlott GmbH
Hamburg
Das Amtsgericht Hamburg hat zur Inapa ComPlott GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.07.2024, Aktenzeichen 67c IN 267/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hamburg
- Aktenzeichen
- 67c IN 267/24
- Registerbezug
- Hamburg, HRB 146752
- Bundesland
- Hamburg
- Veröffentlichung
- 29.07.2024
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Tjark Thies
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67c IN 267/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146752 eingetragenen Inapa ComPlott GmbH, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schimanowski-Ziffer, und Herrn Frederico Lupi,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und Vertrieb von Digitaldrucksystemen, Rollenlaminatoren, Kaschiertischen, Schneidegeräten, Farbmanagementsystemen, Computersystemen, Software usw.
ist am 26.07.2024, um 13:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 267/24
Amtsgericht Hamburg, 26.07.2024
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 146752 eingetragenen Inapa ComPlott GmbH, Osterbekstraße 90 a, 22083 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Schimanowski-Ziffer, und Herrn Frederico Lupi,
Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist der Handel und Vertrieb von Digitaldrucksystemen, Rollenlaminatoren, Kaschiertischen, Schneidegeräten, Farbmanagementsystemen, Computersystemen, Software usw.
ist am 26.07.2024, um 13:09 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Tjark Thies, Gänsemarkt 45, 20354 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67c IN 267/24
Amtsgericht Hamburg, 26.07.2024