Sicherungsmaßnahme
ImX GmbH
Steinhagen
Das Amtsgericht Bielefeld hat zur ImX GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.12.2025, Aktenzeichen 43 IN 1164/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bielefeld
- Aktenzeichen
- 43 IN 1164/25
- Registerbezug
- Gütersloh, HRB 9466
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 29.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Dr. Bero-Alexander Lau
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 1164/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9466 eingetragenen ImX GmbH, Brinkstr. 21, 33803 Steinhagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yulia Kozyreva,
Geschäftszweig: Logistik, Consulting, Import und Export, Ein- und Verkauf von Waren jeder Art, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien sowie die Vermittlung von Geschäften mit Waren aller Art
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Streitbörger PartGmbB Rechtsanwälte Steuerberater, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld,
ist am 23.12.2025, um 14:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 1164/25
Amtsgericht Bielefeld, 23.12.2025
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9466 eingetragenen ImX GmbH, Brinkstr. 21, 33803 Steinhagen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Yulia Kozyreva,
Geschäftszweig: Logistik, Consulting, Import und Export, Ein- und Verkauf von Waren jeder Art, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Immobilien sowie die Vermittlung von Geschäften mit Waren aller Art
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwälte Streitbörger PartGmbB Rechtsanwälte Steuerberater, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld,
ist am 23.12.2025, um 14:14 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Bero-Alexander Lau, Marktstr. 5, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
43 IN 1164/25
Amtsgericht Bielefeld, 23.12.2025