Sicherungsmaßnahme

IMW-Institut für Markt- und Werbeforschung Köln GmbH & Co. KG

Köln

Das Amtsgericht Köln hat zur IMW-Institut für Markt- und Werbeforschung Köln GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.07.2026, Aktenzeichen 70d IN 242/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70d IN 242/26
Registerbezug
Köln, HRA 7253
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
28.07.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Christoph Nüsser
Branchenindikator
Bildung & Forschung (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70d IN 242/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRA 7253 eingetragenen IMW-Institut für Markt- und Werbeforschung Köln GmbH & Co. KG, Stadtwaldgürtel 33, 50935 Köln, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 4264 eingetragene IMW-Institut für Markt- und Werbeforschung Köln Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH, Stadtwaldgürtel 33, 50935 Köln, diese vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Oliver Schmidt, Stadtwaldgürtel 33, 50935 Köln,

ist am 28.07.2026, um 14:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Nüsser, Wankelstr. 9, 50996 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

70d IN 242/26
Amtsgericht Köln, 28.07.2026

Verfahrensverlauf

  1. Eröffnung des Verfahrens
  2. Masseunzulänglichkeit
  3. Sicherungsmaßnahme