Sicherungsmaßnahme

IMS Immobilien-Management Sachsen GmbH & Co. KG

Weißenfels

Das Amtsgericht Halle (Saale) hat zur IMS Immobilien-Management Sachsen GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.04.2026, Aktenzeichen 59 IN 60/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Halle (Saale)
Aktenzeichen
59 IN 60/26
Registerbezug
Stendal, HRA 7684
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
22.04.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Insolvenzverwalter
Dr. Thilo Korn LL.M.
Branchenindikator
Immobilien (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

59 IN 60/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IMS Immobilien-Management Sachsen GmbH & Co. KG, Steinbergsanger 2, 06667 Weißenfels (AG Stendal, HRA 7684), vertr. d.: 1. IMS Immobilien-Management Sachsen Verwaltungs GmbH, Weg zum Steinbergsanger 2, 06667 Weißenfels, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Sophie Alpatskaia, Endersstraße 42, 04177 Leipzig, (Geschäftsführerin), ist am 21.04.2026 um 16:05 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Thilo Korn LL.M., Rechtsanwälte Korn & Letzas, Karl-Tauchnitz-Straße 10, 04107 Leipzig, Tel.: 0341/98411136, Fax: 0341/98411199, E-Mail: inso@korn-letzas.de, Internet: www.korn-letzas.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Halle (Saale), 21.04.2026

Verfahrensverlauf

  1. Insolvenzbekanntmachung
  2. Eröffnung des Verfahrens
  3. Sicherungsmaßnahme