Forderungsprüfung
Impuls Foundation GmbH
Bad Salzuflen
Das Amtsgericht Detmold hat zur Impuls Foundation GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.01.2025, Aktenzeichen 10 IN 202/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Detmold
- Aktenzeichen
- 10 IN 202/24
- Registerbezug
- Lemgo, HRB 10948
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 03.01.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Beteiligung an und Geschäftsführung von anderen Gesellschaften.
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 202/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 10948 eingetragenen Impuls Foundation GmbH, Hauptstraße 1 A, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kerstin Evelyn Baderke, 32791 Lage
wird Frau Rechtsanwältin Sinja Schlotter, geschäftsansässig c/o Wellensiek Rechtsanwälte, Hermannstr. 31, 32756 Detmold, z. Sonderinsolvenzverw. bestellt.
Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung und Entscheidung über die Feststellung der in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin zur Tabelle angemeldeten Forderungen für die Gläubiger der "Impulsbad GmbH & Co KG" in Bad Salzuflen (§ 93 Inso).
In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Gründe:
Die gerichtliche Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ist zulässig, wenn und soweit der allgemein bestellte Insolvenzverwalter aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann (vgl. Bericht des Rechtsausschusses, Bundestags-Drucksache 12/7302, zu § 77 RegE-InsO, zitiert nach Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, 1994, Bd. I, S. 596).
Ein solcher Fall liegt hier vor. Für die Prüfung und Entscheidung über die Feststellung der in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin zur Tabelle angemeldeten Forderungen für die Gläubiger der "Impulsbad GmbH & Co KG" in Bad Salzuflen (§ 93 Inso) bedarf es der Bestellung eines Sonderwalters; die Bestellte ist für diese Aufgabe aufgrund Ihrer durch den Fachanwaltstitel für Insolvenzrecht nachgewiesenen einschlägigen Erfahrung sowie der Kostenersparnis für die Masse am besten geeignet.
10 IN 202/24
Amtsgericht Detmold, 03.01.2025
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 10948 eingetragenen Impuls Foundation GmbH, Hauptstraße 1 A, 32107 Bad Salzuflen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Kerstin Evelyn Baderke, 32791 Lage
wird Frau Rechtsanwältin Sinja Schlotter, geschäftsansässig c/o Wellensiek Rechtsanwälte, Hermannstr. 31, 32756 Detmold, z. Sonderinsolvenzverw. bestellt.
Ihr Aufgabenbereich umfasst die Prüfung und Entscheidung über die Feststellung der in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin zur Tabelle angemeldeten Forderungen für die Gläubiger der "Impulsbad GmbH & Co KG" in Bad Salzuflen (§ 93 Inso).
In diesem Bereich hat allein sie die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
Gründe:
Die gerichtliche Bestellung eines Sonderinsolvenzverwalters ist zulässig, wenn und soweit der allgemein bestellte Insolvenzverwalter aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen seine Aufgaben nicht wahrnehmen kann (vgl. Bericht des Rechtsausschusses, Bundestags-Drucksache 12/7302, zu § 77 RegE-InsO, zitiert nach Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, 1994, Bd. I, S. 596).
Ein solcher Fall liegt hier vor. Für die Prüfung und Entscheidung über die Feststellung der in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin zur Tabelle angemeldeten Forderungen für die Gläubiger der "Impulsbad GmbH & Co KG" in Bad Salzuflen (§ 93 Inso) bedarf es der Bestellung eines Sonderwalters; die Bestellte ist für diese Aufgabe aufgrund Ihrer durch den Fachanwaltstitel für Insolvenzrecht nachgewiesenen einschlägigen Erfahrung sowie der Kostenersparnis für die Masse am besten geeignet.
10 IN 202/24
Amtsgericht Detmold, 03.01.2025