Aufhebung des Verfahrens

impress GmbH

Mönchengladbach

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur impress GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.08.2023, Aktenzeichen 32 IN 30/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
32 IN 30/23
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 12158
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
21.08.2023
Rechtsform
GmbH

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 30/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 12158 eingetragenen impress GmbH, Heinz-Nixdorf-Straße 21, 41179 Mönchengladbach,

wird die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Schuldnerin aufgehoben, § 272 Abs. 1 Nr. 5 InsO.

Die Schuldnerin trägt vor, das das Erreichen des Eigenverwaltungsziels aktuell nicht erreicht werden.
Die mit Eröffnungsantrag formulierten Grundlagen der Eigenverwaltung sind somit entfallen.
Die Aufhebung der Eigenverwaltung und der Übergang ins Regelinsolvenzverfahren ist mit dem Sachwalter abgesprochen.
Zum Insolvenzverwalter wird der bisherige Sachwalter ernannt :

Rechtsanwalt Eberhard Stock, Am Landgericht 6, 41061 Mönchengladbach, Telefon: 02151-5813-0, Fax: +4921515813133.
Forderungen sind weiterhin bei dem Insolvenzverwalter ( bisherigem Sachwalter) anzumelden; Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin zu leisten, sondern an den Insolvenzverwalter.

Ausstehende Mitteilungen über Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin haben weiterhin gegenüber dem Insolvenzverwalter ( = bisherigem Sachwalter) zu erfolgen.

Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeichnen.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 4 InsO, § 793 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, oder dem Beschwerdegericht, Landgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach, schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach oder dem Landgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

32 IN 30/23
Amtsgericht Mönchengladbach, 21.08.2023

Verfahrensverlauf

  1. Masseunzulänglichkeit
  2. Forderungsprüfung
  3. Aufhebung des Verfahrens
  4. Aufhebung des Verfahrens
  5. Eröffnung des Verfahrens